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Grundlagen

Pflegegrad beantragen: So gehen Sie richtig vor

Der Pflegegrad ist der Schlüssel zu echter Unterstützung – doch viele zögern beim Antrag. Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie er gelingt.

Was ist ein Pflegegrad?

Ein Pflegegrad ist eine offizielle Einstufung der Pflegekasse. Er bestimmt, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie viel Budget Ihnen monatlich zur Verfügung gestellt wird. Die Einstufung funktioniert nach einem Punktesystem: Bewertet wird, wie selbstständig jemand seinen Alltag noch bewältigt - nicht, wie krank er ist. Das ist ein wichtiger Unterschied. Auch wer keine schwere Diagnose hat, aber beim Haushalt, beim Gehen oder bei der Körperpflege spürbar Unterstützung braucht, kann einen Pflegegrad erhalten.

Konkret schaut sich der Gutachter sechs Lebensbereiche an - darunter Mobilität, Selbstversorgung (z. B. Waschen und Anziehen), den Umgang mit Krankheit und Therapie sowie die Gestaltung des Alltags. Für jeden Bereich gibt es Punkte, die unterschiedlich stark gewichtet werden. Bereits ab 12,5 Punkten besteht Anspruch auf Pflegegrad 1.
Es gibt fünf Pflegegrade - von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung)

Was die jeweiligen Pfelegegrade bedeuten

Abhängig von den täglichen Einschränkungen im Alltag werden verschiedene Pflegegrade zugeordnet. Hier einmal im Überblick welche Pflegegrade existieren und wie diese Personen unterstützt werden.

Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung

Personen mit Pflegegrad 1 sind noch weitgehend selbstständig, bestimmte Dinge fallen aber spürbar schwerer. Anzeichen:
. Der Haushalt macht Probleme: Putzen, Einkaufen oder Kochen gelingt nicht mehr zuverlässig
· Die Bewegung ist eingeschränkt: unsicheres Gehen, erhöhte Sturzgefahr
· Körperliche Beschwerden: Gelenk- oder Rückenprobleme erschweren den Alltag
Viele unterschätzen Pflegegrad 1. Dabei öffnet er bereits den Zugang zu wichtigen Leistungen wie dem Entlastungsbetrag für eine Haushaltshilfe.

Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung

Hier ist regelmäßige Unterstützung in mehreren Bereichen täglich nötig. Typische Situationen:
· Die Körperpflege gelingt nicht mehr allein (Duschen, Ankleiden, Rasieren) · Ein vergangener Schlaganfall mit leichten bis mittleren Folgen · Parkinson im frühen bis mittleren Stadium · Diabetes mit Komplikationen, bei dem Medikamente nicht mehr selbst gemanagt werden können · Leichte bis mittlere Demenz mit Unterstützungsbedarf bei Tagesplanung und Orientierung

Pflegegrad 3 bis 5: Schwere bis schwerste Beeinträchtigung

Ab Pflegegrad 3 steigt neben der Schwere der Beeinträchtigung vor allem das zur Verfügung stehende Budget - etwa für Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Tagespflege.
Die monatlichen Budgets für Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassung bleiben dagegen bei allen Pflegegraden gleich hoch.

Welche Leistungen stehen Ihnen zu?

Leistungen ab Pflegegrad 1 - für alle Pflegegrade identisch

Entlastungsbetrag
131 € monatlich für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Tagespflege. Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort, sondern können bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden.
Pflegehilfsmittel
42 € monatlich für Verbrauchsmaterial wie Handschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen
Wohnraumanpassung
bis zu 4.180 € pro Maßnahme für Haltegriffe, Rampen, Badumbau oder Türverbreiterungen
Gut zu wissen: Der Entlastungsbetrag wird nicht auf das Pflegegeld angerechnet. Beide Leistungen können gleichzeitig in voller Höhe genutzt werden.

Zusätzlich ab Pflegegrad 2

Pflegegeld
Wenn Angehörige die Pflege übernehmen, gibt es eine monatliche finanzielle Kompensation - je nach Pflegegrad zwischen 347 € (Pflegegrad 2) und 990€ (Pflegegrad 5).
Pflegesachleistungen:
Ein zweckgebundenes Budget für Unterstützung durch anerkannte Dienste, etwa Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung
Tagespflege:
Ein eigenes Budget für teilstationäre Betreuung tagsüber
Gemeinsames Jahresbudget:
3.539 € pro Jahr für Kurzzeitpflege (z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt) und Verhinderungspflege (wenn die pflegende Person ausfällt)

In 4 Schritten zum Pflegegrad

01

Antrag bei der Pflegekasse stellen

Sie rufen Ihre Pflegekasse an oder schreiben eine kurze Nachricht - das genügt. Die Pflegekasse ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt. Ein aufwendiges Formular oder eine Begründung sind nicht nötig. Ein einziger Satz reicht aus: „Hiermit beantrage ich Leistungen aus der Pflegeversicherung."
02

Ein Gutachter der Pflegekasse besucht Sie

Nach dem Antrag meldet sich ein Gutachter des Medizinischen Dienstes und kommt zu Ihnen nach Hause. Er schaut, wie gut Sie Ihren Alltag noch selbstständig bewältigen - vom Aufstehen über die Körperpflege bis zum Haushalt.
03

Der Pflegegrad wird offiziell festgestellt

Auf Basis des Gesprächs erhalten Sie einen Bescheid von Ihrer Pflegekasse. Darin steht Ihr Pflegegrad und welche Leistungen Ihnen zustehen. Sollte der Bescheid niedriger ausfallen als erwartet, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Das ist Ihr gutes Recht und kommt häufiger vor, als viele denken.
04

Ihre Leistungen stehen Ihnen zur Verfügung

Ab sofort können Sie Ihre Leistungen abrufen. Beim Entlastungsbetrag müssen Sie dabei nicht in Vorkasse gehen: Ein zugelassener Anbieter wie HausHilfeDirekt übernimmt die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse. Sie erhalten die Unterstützung - um den Papierkram kümmern wir uns.

Häufige Fragen zum Pflegegrad Antrag

Hier haben wir für Sie noch einmal zusammengefasst, was die häufigsten Fragen zum Pflegegrad Antrag sind.
Wie lange dauert es bis zum Bescheid?
Kann ich den Antrag für einen Angehörigen stellen?
Was, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Muss ich pflegebedürftig „genug" sein, um den Antrag zu stellen?